Gerhard Wiese, geb. am 26.08.1928 in Berlin, ist der einzige noch lebende der drei Staatsanwälte, die im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess die Anklage vertraten.
Im Januar 1944 wurde Wiese mit 15 Jahren in Berlin als Luftwaffenhelfer eingezogen, geriet er am 02. Mai 1945 in sowjetische Kriegsgefangenschaft und wurde im August 1945 entlassen. Gerhard Wiese legte im Dezember 1949 sein Abitur ab. Nach seinem Jurastudium und zweitem Staatsexamen im Dezember 1959 begann Wiese zunächst seine Laufbahn bei der Staatsanwaltschaft in Fulda. Ab Februar 1961 war er bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt tätig. Im Sommer 1962 wurde Gerhard Wiese als junger Staatsanwalt vom Generalstaatsanwalt Fritz Bauer beauftragt, die Frankfurter Auschwitzprozesse mit vorzubereiten. Gemeinsam mit den beiden Staatsanwälten Joachim Kügler und Georg Friedrich Vogel vertrat Wiese die Anklage. Die Anklageschrift gegen Wilhelm Boger und Oswald Kaduk wurde von ihm verfasst.
Ab 1970 als Abteilungsleiter, dann ab 1971 als Oberstaatsanwalt wirkte Wiese in Frankfurt am Main und wurde 1989 zum stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main befördert. Im Jahr 1993 trat Gerhard Wiese dort in den Ruhestand.
Seither hält Wiese auf Einladung von Schulen und Universitäten Vorträge zu den Auschwitz-Prozessen. Seine Erinnerungen an die Prozesse sind in das Drehbuch für den Spielfilm „Im Labyrinth des Schweigens“ (2014) eingeflossen.
Gerhard Wieses berufliches Wirken im Justizdienst als auch sein ehrenamtliches Engagement in der Erinnerungskultur wurden mit vielen renommierten Auszeichnungen gewürdigt. So erhielt er 2017 das Bundesverdienstkreuz am Bande, 2018 zusammen mit dem Fritz Bauer Institut den Georg-August-Zinn-Preis der SPD Hessen sowie 2023 den Hessischen Verdienstorden.
Gerhard Wieses Vorlass wird im Archiv des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main aufbewahrt.