Die Nürnberger Prozesse
Bereits 1943 einigen sich die Alliierten in Moskau darauf, nach dem Ende des Kriegs die wichtigsten NS-Politiker und -Militärs vor Gericht zu stellen. Dafür wird am 8. August 1945 ein Abkommen zwischen 23 Staaten geschlossen. Ein Internationaler Gerichtshof mit Vertretern der vier Alliierten soll im Namen der kurz vorher gegründeten Vereinten Nationen die Urteile fällen. Er tritt am 18. Oktober 1945 in Berlin zusammen. Die Verhandlungen finden dann ab dem 21. November in Nürnberg statt. Für die Nationalsozialisten ist die alte Reichsstadt der Ort für ihre großen Parteitage gewesen. Nun wird dort über einer Reihe von führenden Repräsentanten des NS-Regimes zu Gericht gesessen. Angeklagt werden u. a. Martin Bormann als Leiter der Parteikanzlei Hitlers, Reichsluftfahrtminister Hermann Göring, der Stellvertreter Hitlers Rudolf Heß, Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg als Reichsminister für die Ostgebiete, Rüstungsminister Albert Speer und der Herausgeber des antisemitischen Hetzblattes „Der Stürmer“, Julius Streicher.
Nach 218 Prozesstagen werden am 30. September und 1. Oktober 1946 die Urteile gegen die 22 Angeklagten verkündet. Zwölf Angeklagte erhalten die Todesstrafe. Göring entzieht sich der Hinrichtung durch Selbstmord. In der Folge finden in allen vier Besatzungszonen weitere Prozesse statt, die wichtigsten in Nürnberg, allerdings unter Verantwortung allein der amerikanischen Besatzungsmacht: gegen die Ärzte, die in den Konzentrationslagern Menschenversuche unternommen haben, gegen SS-Generäle, gegen Unternehmen, die Zehntausende von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern beschäftigt haben, und gegen andere.
Schwierige Strafverfolgung
Nach den Nürnberger Prozessen und den als langwierig empfundenen Entnazifizierungsverfahren wollen viele Deutsche bereits einen Schlussstrich ziehen und sich auf den Wiederaufbau konzentrieren. Deutschland habe schließlich schon genug gelitten, heißt es. Auch Richter und Staatsanwälte zeigen wenig Interesse an einer juristischen Aufarbeitung, denn meist sind sie schon in der NS-Zeit aktiv gewesen und fürchten, wegen ihrer Anklagen oder Urteile selbst belangt zu werden. Zudem ist es schwierig, an Beweismaterialien zu den millionenfachen Morden zu gelangen, denn die Vernichtungslager Auschwitz, Majdanek, Belzec, Sobibor und Treblinka standen nicht auf deutschem Boden, sondern in Polen. Mit dem jetzt kommunistischen Land gibt es keinen juristischen Austausch. Außerdem dürfen nach deutschem Recht Straftaten zunächst nur dort verfolgt werden, wo sie begangen wurden. Erst Anfang der 1950er Jahre ändert sich das. Nun kommen auch Verbrechen vor Gericht, die Deutsche im Ausland verübt haben.
NS-Täter vor Gericht
In den westlichen Besatzungszonen und der gerade gegründeten Bundesrepublik Deutschland kommt es 1949 wegen Verbrechen in der NS-Zeit in 3.346 Strafverfahren zu 1.474 Verurteilungen. In den folgenden Jahren sinkt die Zahl der Verfahren und der Verurteilungen stark ab. Das ändert sich Mitte der 1960er Jahre mit dem großen Frankfurter Auschwitz-Prozess. Nun müssen alle, die an dem Massenmord in den nationalsozialistischen Vernichtungslagern beteiligt waren, mit hohen Strafen rechnen. Bis 2005 werden zwar gegen mehr als 172.000 Beschuldigte etwa 36.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber dabei kommt es nur zu 6.656 Verurteilungen. In Hessen sind es im gleichen Zeitraum 4.095 Verfahren mit 2.574 Beschuldigten, von denen 1.095 verurteilt werden. Das heißt, die große Mehrheit der Angeklagten wird freigesprochen.
Die Hadamar-Prozesse
Auf der Konferenz in Jalta beschließen die Staatschefs der USA, Großbritanniens und der Sowjetunion, Deutschland nach ihrem Sieg in Besatzungszonen aufzuteilen. In den ersten Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sind die Alliierten für die Verurteilung von Deutschen zuständig, die während der NS-Herrschaft Gewalttaten begangen haben. So werden im Oktober 1945 Ärzte und Anstaltspersonal der „Landesheilanstalt“ Hadamar vor ein amerikanisches Militärgericht in Wiesbaden gestellt und wegen der ihnen nachgewiesenen Morde an Patientinnen und Patienten zum Tod oder langen Haftstrafen verurteilt.
Im Rahmen der verbrecherischen „Aktion T4“ sind in Hadamar ab Januar 1941 über 10.000 kognitiv und körperlich beeinträchtigte Menschen ermordet worden. Nach
öffentlichem und nicht-öffentlichem Protest wird das Morden im August 1941 eingestellt, aber in einer zweiten Phase, vom August 1942 bis Ende März 1945, wieder aufgenommen. Noch einmal werden über 4.500 Menschen in Hadamar ermordet. Darunter sind auch viele kranke und entkräftete Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. 1947 kommt es vor dem Frankfurter Landgericht zu einem weiteren Prozess. Dabei werden aber letztlich mildere Strafen ausgesprochen als in dem ersten Verfahren.
Heute befindet sich im Hauptgebäude der ehemaligen Tötungsanstalt die Gedenkstätte Hadamar.