Die starke Zuwanderung von Asylsuchenden Anfang der 1990er Jahre führt zu dem neuen Artikel 16a im Grundgesetz, der zwar das individuelle Recht nicht aufhebt, aber einschränkt. Es gilt jetzt nicht mehr für Geflüchtete, die aus einem als verfolgungsfrei geltenden Land kommen oder über einen sogenannten sicheren Drittstaat einreisen. In den folgenden Jahren werden Gesetze erlassen, die u. a. die Verfahrensdauer, den Familiennachzug, die staatlichen Leistungen, das Bleiberecht, die Förderung der Integration, die Ausreisepflicht und die Abschiebung betreffen. Auf der Ebene der Europäischen Union wird festgelegt, dass immer der Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, bei dem sich der Asylsuchende zuerst gemeldet hat. Das findet in der Regel an den EU-Außengrenzen statt. Auch ein internationaler Flughafen wie der in Frankfurt ist eine EU-Außengrenze.
In Hessen ist die erste Station für Asylsuchende das „Ankunftszentrum Gießen“. Von dort aus werden alle, die vorläufig in Hessen bleiben sollen, durch das Regierungspräsidium Darmstadt auf die 26 Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Im Jahr 2024 sind 14.772 Asylsuchende in Hessen registriert worden. Die meisten stammen aus Afghanistan, Syrien und der Türkei, außerdem aus Somalia, Eritrea, Äthiopien, dem Iran, Irak und Algerien. In Gießen kommen auch Männer, Frauen und Kinder aus der Ukraine an, die vor der russischen Aggression geflohen sind. Bisher etwa 100.000, die in Hessen eine Aufnahme finden.
Die Geschichte der Gießener Aufnahmeeinrichtung beginnt in den ersten Nachkriegsjahren. Sie wird im „Lern- und Erinnerungsort Notaufnahmelager Gießen“ dokumentiert. Die erste und einzige landeseigene Gedenkstätte dieser Art in der Bundesrepublik Deutschland wurde am 17. Juni 2025 eröffnet. Sie befindet sich in den Gebäuden des ehemaligen Notaufnahmelagers am Gießener Meisenbornweg. 2018 ist die Erstaufnahmeeinrichtung in die Rödgener Straße umgezogen.
Vom Notaufnahmelager zum Ankunftszentrum – die hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen
Zunächst sind es Vertriebene aus dem Sudetenland und den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reichs, für die ab 1946 provisorische Unterkünfte errichtet werden. Aber bald kommen vor allem Übersiedlerinnen und Übersiedler sowie Geflüchtete aus der DDR, die das Gießener Notaufnahmelager durchlaufen. Es ist zunächst eins von drei Lagern im Westen, die beiden anderen werden nach dem Mauerbau 1961 geschlossen bzw. zurückgebaut. Bis zur deutschen Wiedervereinigung ist Gießen für mehr als 900.000 Geflüchtete und Übersiedlerinnen und Übersiedler die erste Anlaufstelle im Westen. Danach werden in der Einrichtung Kriegsgeflüchtete aus Jugoslawien betreut. Eine neue Aufgabe erhält die „Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Gießen“ 1993, als sie zur zentralen Anlaufstelle für Geflüchtete und Asylsuchende in Hessen wird. 2016 wird das Ankunftszentrum Gießen eröffnet, in dem Bundes- und Landesbehörden sowie kommunale Behörden zusammenarbeiten. Mehr als 154.000 Menschen finden in der Aufnahmeeinrichtung des Landes Hessen zwischen 2015 und 2021 vorläufige Unterkunft.
Eine Puppe im rosa Strampelanzug
Was es heißt, aus einem krisen- und kriegsgeschüttelten Land zu fliehen, wird ebenfalls in dem neuen Gießener Lern- und Erinnerungsort dokumentiert. In einer Vitrine ist eine Puppe im rosa Strampelanzug zu sehen. Sie gehört der Tochter von Mohammad Sowaid. Die damals Achtjährige flieht 2015 mit ihrem Vater aus Syrien mit einem Boot über das Mittelmeer nach Griechenland. In Griechenland erhält das Mädchen diese Puppe geschenkt, weil ihre aus Syrien mitgenommene bei der Flucht über das Meer verloren gegangen ist. Nach weiteren Strapazen erreichen sie schließlich Deutschland und werden in Gießen registriert, wo sich Sowaid heute in dem Verein „An.ge.kommen e. V.“ für Geflüchtete einsetzt. In Hessen leben rund zwei Millionen Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Die Landesregierung fördert die Integration von Geflüchteten mit verschiedenen Programmen, um die Partizipationschancen weiter auszubauen und zu festigen, zum Beispiel mit „WIR – Vielfalt und Teilhabe“. Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde bereits 2015 der Hessische Asylkonvent mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Organisationen und Verbänden gegründet. Den Rahmen bildet dabei seit 2023 das „Hessische Integrations- und Teilhabegesetz“, das der „Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt“ verbindliche Regeln vorgibt. Das alles funktioniert aber nicht ohne die Arbeit der Ehrenamtlichen, die sich, wie Mohammad Sowaid, in hessischen Landkreisen, Städten und Gemeinden für Geflüchtete einsetzen und ihnen dabei helfen, sich in einem neuen Land und in einer neuen Sprache zurechtzufinden.
Mitarbeit ist dringend erwünscht.