Elisabeth Selbert: Mutter des Grundgesetzes
Als der Parlamentarische Rat 1948 den Auftrag erhält, eine Verfassung für die künftige Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten, ist Elisabeth Selbert eine von vier Frauen unter den 65 Ratsmitgliedern. Die promovierte Juristin, die bereits seit gut zehn Jahre als Rechtsanwältin in ihrer eigenen Kanzlei in Kassel arbeitet, versteht sich nicht als Frauenrechtlerin – und muss doch im Rat gleich um das Thema Gleichberechtigung streiten. Ihr Formulierungsantrag für Artikel 1, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, wird erst nach heftigen Debatten und einer öffentlichen Protestkampagne von der Ratsmehrheit angenommen. Selbert weiß, dass nach diesem Erfolg die Arbeit erst beginnt. Das Bürgerliche Gesetzbuch, das Frauen seit 1896 in wichtigen Ehe- und Familienfragen der Entscheidung des Mannes unterwirft, muss angepasst werden. Deshalb legt Elisabeth Selbert im GG eine Übergangsfrist bis März 1953 fest. Der Bundestag braucht weitaus länger: 1957 wird das „Letztentscheidungsrecht“ des Ehemannes in vielen Ehefragen abgeschafft, 1977 fällt die „Hausfrauenehe“, nach der Frauen nur mit Einverständnis des Ehemannes arbeiten gehen können.
Clotilde Koch-Gontard: Die Mutmacherin
Kinder, Küche, Kirche – die berühmten drei K bestimmen das Leben von Frauen im 19. Jahrhundert. Das weibliche Rollenbild in dieser von Männern bestimmten Zeit ist von konservativen Traditionen geprägt, aufs Häusliche reduziert und ohne wesentliche Rechte. Frauen dürfen nicht wählen oder gewählt werden, sich nicht politisch engagieren, sich weder versammeln noch Vereine gründen (eine Ausnahme bildet im späteren 19. Jahrhundert die Turnbewegung). Bildung ist für die bürgerliche Frau auf das nötigste Grundwissen beschränkt; Frauen der unteren Schichten müssen neben der Versorgung von Haushalt und Kindern oft mit gesundheitlich unzumutbarer und schlecht bezahlter Erwerbsarbeit zum Familienunterhalt beitragen.
Wenig erstaunlich, dass viele Frauen ihre jeweiligen Möglichkeiten nutzen, um auf ihre gesellschaftliche Ohnmacht und politische Rechtlosigkeit aufmerksam zu machen.
Eine dieser Zeitzeuginnen ist Clotilde Koch-Gontard, die als Frankfurter Unternehmergattin aus gutbürgerlichen Verhältnissen zu den Besserstehenden gehört, sich gleichwohl nicht mit einem Leben in Passivität abfinden will. In Briefen und Tagebucheinträgen zeigt sie sich politisch bestens informiert – und auf Veränderung, also politische Rechte hoffend.