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Hessische Landeszentrale für politische Bildung

Folge 15: §129a und seine Auswirkungen

Fast 50 Jahre nach seiner Einführung steht §129a noch immer im Strafgesetzbuch. Der Paragraf wurde in den 1970er-Jahren als Reaktion auf die RAF geschaffen – und sollte eigentlich ein Notfallinstrument sein. Historiker Robert Wolff erklärt, wie §129a funktioniert, warum er die Grenze zwischen Sicherheitspolitik und Einschüchterung von Protest bis heute verwischt – und was Graffitisprüher, Otto Schilly und die Letzte Generation damit zu tun haben.

Shownotes

Moderation

Duška Roth und Lorenz Hoffmann

Interviewpartner

Robert Wolff

Musik

Henrik von Holtum

Abmischung

Henrik von Holtum

Timestamps

00:00 Einleitung: §129a in Zahlen – heute
00:32 Der Paragraf, der für die RAF erfunden wurde
02:00 Der RZ-Anschlag auf das IG Farbenhaus
04:17 Wie §129a entstand – und wofür er gedacht war
06:33 Das Dilemma der Behörden und der Gruppentatbestand
12:46 Neue Ermittlungsbefugnisse: Überwachung und Untersuchungshaft
14:03 §129a in der Praxis: Ausweitung auf Graffitisprüher
18:44 Otto Schilly: vom RAF-Anwalt zum härtesten Verschärfer
21:46 Daniela Klette und §129a heute
23:34 Aktualität: die Letzte Generation und das Terrorismusetikett

Literatur

Zur Daniela Klette-Verurteilung: Urteil des Landgerichts Verden, Mai 2026