Fast 50 Jahre nach seiner Einführung steht §129a noch immer im Strafgesetzbuch. Der Paragraf wurde in den 1970er-Jahren als Reaktion auf die RAF geschaffen – und sollte eigentlich ein Notfallinstrument sein. Historiker Robert Wolff erklärt, wie §129a funktioniert, warum er die Grenze zwischen Sicherheitspolitik und Einschüchterung von Protest bis heute verwischt – und was Graffitisprüher, Otto Schilly und die Letzte Generation damit zu tun haben.
Shownotes
Moderation
Duška Roth und Lorenz Hoffmann
Interviewpartner
Robert Wolff
Musik
Henrik von Holtum
Abmischung
Henrik von Holtum
Timestamps
00:00 Einleitung: §129a in Zahlen – heute
00:32 Der Paragraf, der für die RAF erfunden wurde
02:00 Der RZ-Anschlag auf das IG Farbenhaus
04:17 Wie §129a entstand – und wofür er gedacht war
06:33 Das Dilemma der Behörden und der Gruppentatbestand
12:46 Neue Ermittlungsbefugnisse: Überwachung und Untersuchungshaft
14:03 §129a in der Praxis: Ausweitung auf Graffitisprüher
18:44 Otto Schilly: vom RAF-Anwalt zum härtesten Verschärfer
21:46 Daniela Klette und §129a heute
23:34 Aktualität: die Letzte Generation und das Terrorismusetikett
Literatur
Zur Daniela Klette-Verurteilung: Urteil des Landgerichts Verden, Mai 2026